Bezahlung und Kostenübernahme

Unser Testverfahren ist sehr genau, aufwendig und vor allem liefert es ein Ergebnis innerhalb weniger Stunden. Das hat natürlich seinen Preis. Dennoch haben wir uns für einen Preis am unteren Limit entschieden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für unseren Corona / SARS-CoV-2 PCR Test aus Gurgelwasser berechnen wir 67,50 EUR. Das beinhaltet die Entnahme der Probe, die Befundübermittlung per Email und ggf. per Telefon bei Nachweis von SARS-CoV-2 noch am gleichen Tag. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in mit Karte (alle Karten werden akzeptiert) oder in bar. 

Ihre Rechnung erhalten Sie während Ihrer Probenentnahme bei uns vor Ort.

HINWEIS FÜR PRIVAT VERSICHERTE

Sofern Sie privat versichert sind und Beschwerden haben, die auf eine Corona-Infektion deuten, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten für den Test.

HINWEIS FÜR GESETZLICH VERSICHERTE

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei bestimmten Voraussetzungen die Kosten für unseren Test. Aktuell unter folgenden Voraussetzungen: Positiver Antigentest (auch bei Selbstdurchführung), positiver Pool-Test, Kontakt mit einer COVID19-infizierten Person (Corona-Kontaktpersonen).

Sollten Sie typische Beschwerden haben und Sie sind gesetzlich versichert, müssen Sie den PCR-Test bei Ihrem Hausarzt durchführen lassen (es sei denn, Sie zahlen den PCR-Test selbst). Die Bundesregierung hat eine sogenannte „Priorisierung“ beschlossen. Demnach muss zunächst ein Antigentest erfolgen. Erst wenn dieser positiv ausfällt, besteht der Anspruch auf einen PCR-Test. Dieser PCR-Test wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann übernommen, wenn er vom Hausarzt veranlasst wurde.

Befundübermittlung

Der Test wird noch am gleichen Tag durchgeführt. Den Befund mit Ergebnis erhalten Sie dann innerhalb von 3-4 Stunden als PDF-Datei per Email, je nach Abnahmetermin in der Regel bis 18 Uhr. Sollte der Test positiv ausfallen, stellen wir Ihnen gleich das EU-Zertifikat aus.

BITTE UNBEDINGT BEACHTEN: Sollte aus technischen Gründen eine Kontrolle erforderlich sein, kann sich die Versendung der Befunde verzögern. Das Verfahren ist hochempfindlich und eine zuverlässige Diagnose wichtig. Das dient allein Ihrer Sicherheit. Dieses Vorgehen wird als Validierung bezeichnet. Der Endbefund darf erst herausgegeben werden, wenn er plausibel ist und von dem verantwortlichen Arzt freigegeben wird.

SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 ist eine Erkrankung mit gesetzlicher Meldepflicht. Daher sind wir gesetzlich verpflichtet, positive Testergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln.

Der Test bestimmt auch die Menge an nachgewiesenen Viren (Quantifizierung). Anhand des sogenannten Ct-Wertes kann abgeschätzt werden, ob eine Ansteckungsgefahr für andere Personen besteht. Je höher der Ct-Wert ist, desto weniger Viren sind nachweisbar.

BITTE BEACHTEN: FÜR EIN TESTERGEBNIS NOCH AM SELBEN TAG MUSS DIE ENTNAHME BIS 15 UHR ERFOLGEN!